AGB der Luki's Kids Events GbR
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Luki's Kids Events GbR, Hansastr. 149, 81373 München (nachfolgend „Luki’s“) und allen Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden, ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
Der Kunde kann Luki’s entweder durch die Schaltfläche „Anfrage senden“ auf der Website www.lukis-kidsevents.de oder in einer anderen Form, z.B. per E-Mail oder telefonisch eine Anfrage über ein Event unterbreiten. Ein Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung zustande, spätestens aber mit dem vereinbarungsgemäßen Beginn der Leistungserbringung.
§ 2 Zahlung und Stornierungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Zahlungen per Banküberweisung zu tätigen:
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt die folgende Zahlungsweise:
• 50% der vereinbarten Vergütung ist spätestens innerhalb von 4 Kalendertagen nach Vertragsschluss zu zahlen,
• 50% der vereinbarten Vergütung muss spätestens 4 Kalendertage nach dem Veranstaltungstermin gezahlt werden.
• Findet der Vertragsschluss nicht früher als 4 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin statt, sind 100 % der vereinbarten Vergütung sofort zu zahlen.
Bei den genannten Zahlungen handelt es sich vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen um nicht-rückerstattungsfähige Zahlungen.
Eine Rückerstattung findet lediglich in den folgenden Fällen statt:
• Die Veranstaltung findet aufgrund von Umständen nicht statt, die von Luki’s zu vertreten sind.
• Der Kunde hat die Buchung spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin storniert. Im Falle einer solchen Stornierung durch den Kunden wird der Rechnungsbetrag abzüglich der geleisteten Anzahlung von 50 % rückerstattet. Wird die Veranstaltung später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin vom Kunden abgesagt, bleibt der Anspruch auf Zahlung des vollen Rechnungsbetrages erhalten.
• Nach einer Stornierung der Buchung durch den Kunden kann der Kunde nachweisen, dass Luki’s ein Schaden entstanden ist, der niedriger als die geleistete Anzahlung ist. In diesem Fall beschränkt sich die Erstattung auf die Differenz zwischen der geleisteten Anzahlung und dem Luki’s tatsächlich entstandenen Schaden. Ist die Anzahlung nicht innerhalb der oben genannten Frist bei Luki‘s eingegangen, tritt Luki’s automatisch von dem Vertrag zurück und der Termin wird neu ausgeschrieben. Ein neuer Termin muss dann neu verhandelt werden, wobei ebenfalls die oben genannten Anzahlungsfristen einzuhalten ist.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei Luki’s um einen Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG handelt und Rechnungen entsprechend keine Umsatzsteuer ausweisen. Etwaige Mehrkosten (z.B. Pauschale für zusätzliche Kinder, s.u. § 4) können nachträglich erhoben werden. Etwaig anfallende, durch den Kunden zu tragende, Fahrtkosten werden bei Vertragsabschluss vereinbart.
§ 3 Programminhalte
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt Luki‘s dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Luki‘s ist berechtigt, Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern, sofern sich der Leistungsumfang hierdurch nicht wesentlich verringert.
§ 4 Anzahl der Kinder
Unsere Motto- und Erlebnistage, sowie unsere Kindergeburtstage sind für zwei Gruppengrößen ausgelegt:
• Gruppengröße 1: 1 bis 6 Kinder
• Gruppengröße 2: 7 bis 12 Kinder
Sollte sich die anfangs vereinbarte Anzahl der Kinder erhöhen, ist dies den Mitarbeitern von Luki's unverzüglich mitzuteilen. Luki's behält sich das Recht vor die Veranstaltung auch mit mehr als der ursprünglich vereinbarten Anzahl an Kindern durchzuführen, wobei für jedes zusätzliche Kind eine Pauschale von 35 € berechnet wird. Pauschalen können bis zur Beendigung der Veranstaltung erhoben werden, wenn mehr als die vereinbarte Kinderanzahl auf der Veranstaltung anwesend ist. Es spielt für die Berechnung der Pauschale keine Rolle, ob Kinder an den von Luki's angebotenen Aktivitäten Interesse zeigen oder nicht.
§ 5 Tiere
Aus Sicherheitsgründen arbeitet Luki's bevorzugt in einer tierfreien Umgebung. Sollten sich im Veranstaltungsbereich Tiere aufhalten, sind diese an der Leine zu halten.
§ 6 Pflichten des Kunden
Der Kunde hat Luki‘s alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von Luki‘s. Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde Luki’s unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie insbesondere, ohne hierauf jedoch beschränkt zu sein den Jugendschutzvorschriften zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen oder ähnliches, rechtzeitig einzuholen.
GEMA Gebühren und andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art sind Sache des Kunden. Fotographien sowie Video- und Tonaufzeichnungen von Events, die über den privaten Gebrauch hinausgehen, müssen von Luki‘s genehmigt werden. Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk und andere Institutionen zu tätigen, zu nutzen oder anzubieten, sind ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die teilnehmenden Kinder entweder durch den Kunden oder durch ihre Erziehungsberechtigten mit sämtlichem für die Teilnahme an Ausflügen erforderlichen Gegenständen versorgt sind, insbesondere, ohne hierauf jedoch beschränkt zu sein, Verpflegung und Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel. Für den Fall, dass ein Kind entgegen dieser Verpflichtung notwendige Gegenstände nicht bei sich hat, ist Luki’s berechtigt auf Kosten des Kunden Ersatz zu beschaffen.
§ 7 Verschieben und Stornierung der Veranstaltung wegen Krankheit oder höherer Gewalt
Luki's behält sich in Krankheitsfällen oder anderen Umständen, die nicht von Luki’s zu vertreten sind und die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, vor, die Veranstaltung einmalig zu verschieben. Tritt solch ein Fall ein, kann bis zu einem Monat nach dem ursprünglich vereinbarten Termin, ein neuer Ersatztermin vereinbart werden. Die Veranstaltung kann nur einmal verschoben werden. Ist die Monatsfrist abgelaufen oder wurde die Veranstaltung bereits einmal verschoben, verfällt die Anzahlung, soweit weder die Undurchführbarkeit noch das Scheitern eines Nachholtermins von Luki’s zu vertreten sind. Ein Termin muss dann neu verhandelt und die Anzahlung erneut geleistet werden.
Kann innerhalb der Monatsfrist aus Gründen, die von Luki’s zu vertreten sind, kein Ersatztermin vereinbart werden, wird der Gesamtbetrag inklusive Anzahlung rückerstattet. Findet die Veranstaltung im Freien statt, kann bei schlechter Wettervorhersage ein Ersatztermin vereinbart werden. Wird diese Möglichkeit jedoch nicht in Anspruch genommen, behält sich Luki's Kids das Recht vor, bei eintretendem schlechtem Wetter die Veranstaltung vorzeitig zu beenden. Eine Erstattung der Zahlung ist in diesem Falle ausgeschlossen.
§ 8 Verschiebung der Veranstaltung aus anderen Gründen
Die Veranstaltung kann auf Wunsch des Kunden nur bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Termin verschoben werden. Die geleistete Anzahlung kann einmalig auf einen anderen Termin angerechnet werden.
§ 9 Gesundheitlich relevante Informationen
Der Kunde ist verpflichtet die Mitarbeiter von Luki's vor der Veranstaltung über eventuelle Allergien oder gesundheitliche Probleme der Kinder aufzuklären. Dies betrifft insbesondere Unverträglichkeiten von verwendetem Material, wie z.B. Kinderschminke, Kosmetik, Lebensmittel, Textilien oder anderen Materialien, die Unverträglichkeiten auslösen können. Der Kunde stellt Luki’s von allen Ansprüchen frei, die gegenüber Luki’s geltend gemacht werden und darauf beruhen, dass der Kunde seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist.
§ 10 Aufsichtspflicht
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, bleiben der Kunde bzw. die anwesenden Eltern während der gesamten Veranstaltung aufsichtspflichtig. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf Luki's oder dessen Mitarbeiter findet ausschließlich nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung statt, sowie in den Fällen, in denen eine Übernahme der Aufsichtspflicht in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannt ist.
§ 11 Haftung
Die Haftung von Luki's, ihrer Erfüllungsgehilfen, sowie ihrer gesetzlichen Vertreter ist vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf grob fahrlässige und vorsätzliche Pflichtverletzungen begrenzt.
Eine Begrenzung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, durch Luki's, einen seiner Mitarbeiter oder gesetzlichen Vertreter sowie für den Fall einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Im Falle einer Haftung wegen der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Luki’s jedoch auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Werden von Luki's zur Verfügung gestellte Materialien durch den Kunden oder andere Veranstaltungsteilnehmer beschädigt, ist der Kunde zur Reparatur oder zum Ersatz verpflichtet. Luki's behält sich vor, die dafür ggf. anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.
§ 12 Gutscheine
Gutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum drei Jahre lang gültig. Eine Auszahlung in bar erfolgt nicht.
§ 13 Konzeption, Präsentation und Urheberschutz
Erhält Luki’s nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen von Luki‘s, insbesondere deren Inhalt im Eigentum von Luki‘s. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen.
Alle Leistungen von Luki‘s (z.B. Ideenskizzen, Konzepte für Veranstaltungen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum von Luki‘s. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Luki‘s darf der Kunde die Leistungen von Luki‘s nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen von Luki‘s durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch Luki’s und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von Luki‘s, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung von Luki‘s erforderlich. Dafür steht Luki‘s und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Wiederholungsnutzungen oder Mehrfachnutzungen von Event-Konzepten sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von Luki‘s. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von Luki‘s. Über den Umfang der Nutzung steht Luki‘s ein Auskunftsanspruch zu. Die Luki‘s überlassenen Vorlagen des Kunden (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Geschäftsbeziehungen zwischen Luki’s und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist München soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.